Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ClearPower GreenCore und seinen Kunden über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kostenvoranschlags durch den Kunden zustande. Die Annahme kann schriftlich, mündlich oder durch stillschweigende Zustimmung erfolgen.
Der Umfang der zu erbringenden Reinigungsleistungen ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart und berechnet.
Die vereinbarten Termine sind für beide Parteien verbindlich. Bei Verhinderung ist eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erforderlich.
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.
ClearPower GreenCore haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
ClearPower GreenCore verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Nachweis kann auf Verlangen vorgelegt werden.
Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2025